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NEU: Zum Jahresprogramm 2024 ...

Jahresprogramm 2024

Das neue aktuelle Jahresprogramm für 2024 steht ab jetzt zur Verfügung ...

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Werde GutsMensch !

Erfolgreiche Jugendbildungsarbeit braucht immer mehr finanzielle Unterstützung, damit sie Bestand hat. So auch das ehemalige Dionysiushaus in Holsten Mündrup, was im Frühjahr 2023 unter dem neuen Namen „LandGut“ wiedereröffnen wird.

Aktuelles

  • Abschluss Kiga Fortbildung 2023

    Abschluss Kiga Fortbildung 2023

    Die Kindertagesstätte muss ein Ort für alle Kinder sein. Alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sollen gemeinsam und doch individuell in ihrer Entwicklung gestärkt und gefördert werden“.

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  • Vorstandswahl Katholischen Landvolkhochschule Oesede e. V.

    Vorstandswahl Katholischen Landvolkhochschule Oesede e. V.

    Die Bildungsstätte „Katholische Landvolkhochschule Oesede e. V.“ (KLVHS) hat bei ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung ein neues paritätisch besetztes Leitungsteam für ihren Vorstandes gewählt.

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  • Berufswettbewerb 2023

    Berufswettbewerb 2023

    Unsere Auszubildende in der Hauswirtschaft hat beim Landesentscheid des Berufswettbewerbs in Westerstede den 2. Platz gemacht!
    Herzlichen Glückwinsch, Julia!

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  • Friedenschor KLVHS

    Friedenschor KLVHS

    Ein Friedenslied zu singen, schafft keinen Frieden. Aber ein Friedenslied zu singen hilft vielleicht, dem eigenen Entsetzen und Ohnmachtsgefühl ein wenig entgegen zu wirken.

    Der Friedenschor der KLVHS Oesede denkt dabei an die Kriegs- und Fluchterfahrungen der Menschen aus dem arabischen Raum sowie an die Menschen in und aus der Ukraine und an weitere, viel zu viele Kriegsorte dieser Welt.

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  • Selbstverpflichtungserklärung

    Selbstverpflichtungserklärung

    KLVHS schließt sich Selbstverpflichtungserklärung an
    Bei der Dritten Synodalversammlung vom 3. - 5. Februar 2022 in Frankfurt wurde der Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Synodalforums IV mit großer Mehrheit verabschiedet.
    Der Beschluss zielt darauf ab, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu überarbeiten. Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform sollen nicht mehr als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden. Sie sollen eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern und eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr herbeiführen.

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